Vordruck Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung Kategorie II [180 KB]
Der Antrag muss an das Ordnungsamt geschickt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich
das Feuerwerk abgebrannt werden soll.
Der Antrag sollte rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem Abbrand bei der Behörde vorliegen.
Die Erteilung der Erlaubnis ist kostenpflichtig. Sprechen Sie vorher mit der Behörde über
zu erwartende Gebühren. Meist liegen diese jedoch nur bei 10-35 €.
Wie kann ich den Antrag herunterladen?
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