Informationen
Um Sie optimal beraten zu können, sollten folgende Aspekte geklärt sein:
- Ort und Zeitpunkt des Feuerwerkes
- Erlaubnis des Grundstückseigentümers bzw. des Verfügungsberechtigten
- Budgetvorstellung (Preise)
Wir können Ihnen auch Orte für Ihre Feierlichkeiten empfehlen!
Weitere Leistungen:
- DJ- Service mit Licht und Tontechnik
- Hochzeitsfotograf
- Cateringservice
- Security
Hochzeitsfotograf
Marc Birkhölzer
Häufig gestellte Fragen
Die Effekte werden sorgfältig gegen Regen bzw. Feuchtigkeit geschützt. Da elektrisch gezündet wird, ist normaler Regenfall kein Problem. Aber: Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s (Windstärke 5) darf nur noch Bodenfeuerwerk abgebrannt werden.
Die folgende Aufstellung regelt die gesetzlichen Abbrennzeiten.
Ende bis spätestens
22.00 Uhr (außerhalb der Sommerzeit)
23.00 Uhr in den Monaten Mai, Juni, Juli
22.30 Uhr übrige Monate in der Sommerzeit
Hinweis: Die u.a. Abbrennzeiten können in einer Großstadt wie Berlin aufgrund der Lärmschutzverordnung abweichen!
Es empfiehlt sich je nach Ort der Veranstaltung jedoch ein Abbrand vor 22.00 Uhr bzw. im Sommer unmittelbar nach Einbruch der Dämmerung.
Soll der Abbrand nach den aufgeführten Uhrzeiten stattfinden, ist eine Ausnahmegenehmigung nach der Lärmschutzverordnung nötig. Die Erteilung dieser Ausnahme ist kostenpflichtig und wird für
private Veranstaltungen nicht genehmigt.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei dem Grundstücksbesitzer o. Verfügungsberechtigten, ob dieser ein Feuerwerk auf seinem Grund und Boden duldet.
Mit dem Hinweis, dass ein fachkundiger Pyrotechniker das Feuerwerk zündet, der natürlich ausreichend versichert ist, sollten Abstimmungsschwierigkeiten in der Regel nicht auftreten.
Hier muß ein gesonderter Antrag bei der zuständigen Behörde (Grünflächenamt etc.) gestellt werden. Dieser Antrag ist genehmiguns- und kostenpflichtig.
Auf öffentlichen Straßen ist der Abbrand von Feuerwerken nicht ohne Absperrmaßnahmen möglich.
Wichtig ist die Zustimmung des Vereinsvorstandes zum Abbrand eines Feuerwerks. Auch die anderen Vereinsmitglieder sollten informiert werden, um späteren Ärger zu vermeiden.
Der Abschuß von Feuerwerk von Booten mit Motor und Tank ist nicht gestattet. Feuerwerke werden daher von unbemannten, schwimmenden Arbeitsplatformen sog."Pontons" gezündet.
Diese Variante ist besonders genehmigungs- und kostenintensiv.
Wir empfehlen den Abschuß vom Bootssteg. Boote sollten nicht am Steg anliegen.
Grundsätzlich gelten die gleichen Bestimmungen wie in Berlin. Allerdings sollte man beachten, daß im Sommer in Brandenburg verschiedene Waldbrandstufen gelten und der Abbrand von Feuerwerken in der Nähe von bewaldeten Flächen bei ausgerufenen Waldbrandwarnstufen nicht ohne weiteres erlaubt ist.
Dies ist von der Größe des Feuerwerks und den Lichtverhältnissen abhängig. Bei kleineren und mittlelgroßen Feuerwerken in der Regel ab 16.00 Uhr.
Hiermit haben wir große Erfahrung und versuchen alles, damit die Überraschung erhalten bleibt.
Wir entsorgen alle ausgebrannten Feuerwerkseffekte. Auch der Abbrennplatz wird grob von umherliegenden Resten gereinigt.
Ein Idealbeispiel
Viel Platz für ein schönes Feuerwerk!
Steganlage
Das Feuerwerk lässt sich gut von einem leereren Bootssteg abbrennen.